Einheit 80,-Euro
Eine Einheit beträgt 50 Minuten.
Das Honorar richtet sich nach Fragestellung und Umfang und wird im Erstgespräch eruiert.
Anspruchsberechtigten werden 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, refundiert:
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Überweisung durch einen Vertragsarzt/Wahlarzt oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz).
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Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).
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ACHTUNG: als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:
F81 - Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
F7 - Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)
Die Kosten für
klinisch-psychologische Beratung und Behandlung werden zur Zeit leider noch nicht von den Krankenkassen übernommen.
Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.