Wahlpsychologische Praxis
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Honorar

Einheit 80,-Euro

Eine Einheit beträgt 50 Minuten.


Psychologische Testung und Gutachtenerstellung

Das Honorar richtet sich nach Fragestellung und Umfang und wird im Erstgespräch eruiert.

Anspruchsberechtigten werden 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, refundiert:

  • Überweisung durch einen Vertragsarzt/Wahlarzt oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz).
  • Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10). ACHTUNG: als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:
    F81 - Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
    F7 - Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)

Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.

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