Honorar
Einheit 100,- Euro
Eine Einheit beträgt 50 Minuten
Termine können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden wird ein Ausfallhonorar von 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 100% in Rechnung gestellt.
Klinisch-psychologische Diagnostik mit Überweisung
Ich bin Wahlpsychologin, was bedeutet, dass ich keinen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungsträgern habe.
Daher werden Sie als Privatpatient*in behandelt und müssen die Behandlung selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich
nach Fragestellung und Umfang und wird im Erstgespräch eruiert.
Mit einer Überweisung, für eine klinisch-psychologische Diagnostik, haben Sie aber die Möglichkeit meine
Honorarnote bei Ihrer Kassa einzureichen. Anspruchsberechtigten werden 80% des jeweiligen Kassentarifs refundiert.
Schriftlicher Diagnostikbefund
50,- Euro
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs.1a AußStrG
Einzelberatung 80,- Euro
Elternpaarberatung 120,- Euro
Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.