Honorar

Einheit 110,- Euro

Eine Einheit beträgt 50 Minuten

 

Termine können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden wird ein Ausfallhonorar von 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 100% in Rechnung gestellt.

Klinisch-psychologische Diagnostik mit Überweisung

Ich bin Wahlpsychologin, was bedeutet, dass ich keinen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungsträgern habe. Daher werden Sie als Privatpatient*in behandelt und müssen die Behandlung selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach Fragestellung und Umfang und wird im Erstgespräch eruiert.

 

Mit einer Überweisung, für eine klinisch-psychologische Diagnostik, haben Sie aber die Möglichkeit meine Honorarnote bei Ihrer Kassa einzureichen. Anspruchsberechtigten werden 80% des jeweiligen Kassentarifs refundiert.

Schriftlicher Befund nach Vereinbarung zusätzlich 50,- Euro

Klinisch-psychologische Behandlung mit Überweisung

Mit 1.1.2024 haben alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistung und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlich geregelten Zuschuss.

Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs.1a AußStrG

Einzelberatung 80,- Euro

Elternpaarberatung 120,- Euro

Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.